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Mietwagen oder Nutzungsausfall?

  • Autorenbild: Matthias Bopp
    Matthias Bopp
  • 28. Aug. 2025
  • 1 Min. Lesezeit
Vertragsunterlagen mit Autoschlüssel und Modellauto – Entscheidung zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall


Nach einem Unfall stehen viele Betroffene vor der Frage: Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen? Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, können sogar kombiniert werden und spielen bei der Schadensregulierung eine wichtige Rolle. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und welche Regeln Sie beachten sollten.


Nutzungsausfallentschädigung: Geld statt Auto


Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich für die Zeit, in der Ihr Auto repariert wird. Anstatt ein Ersatzfahrzeug zu nutzen, erhalten Sie eine Entschädigung pro Tag. Die Höhe hängt von der Fahrzeugklasse ab.


Mietwagen: Mobil bleiben nach dem Unfall


Ein Mietwagen bietet Ihnen sofortige Mobilität. Während der Reparatur Ihres Wagens können Sie weiterhin Termine wahrnehmen oder den Alltag organisieren. Wichtig ist, dass die Mietwagenkosten angemessen sind – überteuerte Unfallersatztarife werden oft nicht erstattet.


Kombination von Mietwagen und Nutzungsausfall


Viele wissen nicht: Sie können beide Varianten kombinieren. Zum Beispiel ein paar Tage einen Mietwagen nutzen und danach Nutzungsausfall geltend machen. Das bestätigte auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 22.01.2007, Az: I–1 U 151/06).


Wichtige Hinweise zur Schadensregulierung


  • Kein Doppelanspruch: Mietwagen und Nutzungsausfall gibt es nicht für denselben Zeitraum.

  • Schadensminderungspflicht: Mieten Sie kein Fahrzeug, das Ihrem eigenen deutlich überlegen ist.

  • Rechtsberatung: Bei Unsicherheiten kann eine anwaltliche Beratung helfen, die beste Lösung für Ihren Fall zu finden.

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