Bagatellschaden: Wie ist die gesetzliche Definition
- Andreas Gasze

- 11. Dez. 2025
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Eine gesetzliche (also im Gesetz ausdrücklich festgeschriebene) Definition des Begriffs „Bagatellschaden“ gibt es in Deutschland nicht. Der Begriff stammt aus der Rechtsprechung und Praxis der Schadensregulierung.
Was man juristisch darunter versteht, lässt sich so zusammenfassen:
Juristische Bedeutung (nach Rechtsprechung)
Ein Bagatellschaden ist ein sehr geringfügiger, oberflächlicher Sachschaden, bei dem keine strukturellen/tragenden Teile betroffen sind und der aus Sicht eines Laien als „Kleinigkeit“ erkennbar ist. Typisch sind kleine Lackkratzer, Schrammen oder leichte Dellen.
Wichtig: Entscheidend ist nicht nur der optische Eindruck, sondern vor allem der voraussichtliche Reparaturaufwand.
Bagatellschadengrenze (Euro-Bereich)
Auch hier gibt es keinen festen gesetzlichen Betrag. Die Grenze ist richterrechtlich entwickelt:
Der BGH hat 2004 eine Grenze um 700 € Reparaturkosten (brutto) als Orientierung genannt (VI ZR 365/03).
Wegen gestiegener Reparaturpreise setzen viele Gerichte heute die Bagatellgrenze eher bei ca. 750–1.000 € an.
Heißt praktisch: Unterhalb dieses Rahmens spricht man oft von Bagatellschaden – aber immer abhängig vom Einzelfall.
Warum der Begriff wichtig ist
Die Einordnung als Bagatellschaden entscheidet vor allem darüber, ob die Kosten eines ausführlichen Sachverständigengutachtens erstattungsfähig sind.
Bei echten Bagatellschäden reicht meist ein Werkstatt-Kostenvoranschlag; ein teures Gutachten muss die gegnerische Versicherung dann nicht zwingend zahlen.
Kurzfazit:
Bagatellschaden = kleiner, oberflächlicher Schaden ohne relevante Struktur-/Folgeschäden, für Laien als gering erkennbar, typischerweise bis etwa 750–1.000 € Reparaturkosten – aber nicht gesetzlich fest definiert, sondern durch Rechtsprechung und Praxis.
Ein seriöser Sachverständiger wird nach einer persönlichen Inaugenscheinnahme des Schadens im Zweifelsfall von einem Gutachten absehen und die Besichtigung dem Geschädigten nicht in Rechnung stellen.


