Nach einem Unfall:
Der direkte Weg zu Ihrem Recht.
Neben der Ermittlung der Versicherung des Verursachers helfen wir Ihnen auch bei der Abwicklung des Schadens – vom Kostenvoranschlag bis zum gerichtsverwertbaren Gutachten, der Suche von Fachanwälten für Verkehrsrecht und ggf. der Suche nach Werkstätten.


So einfach ist das für Sie:

Nach einem Unfall wenden sich viele Betroffene an scheinbar neutrale Stellen – doch oft wird der Schaden zugunsten der gegnerischen Versicherung begutachtet und abgewickelt. Das kann dazu führen, dass Ihre Ansprüche nicht vollständig berücksichtigt werden.
Wir drehen das um.
Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt – nicht die Interessen der Versicherung.
Von der Versicherung beauftragte Gutachter stehen im Loyalitätskonflikt mit Ihren Auftraggebern. Wir vermitteln grundsätzlich freie und unabhängige Sachverständige und Gutachter.

Nein. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen. Sie haben Anspruch auf Gutachten, Rechtsanwalt, Reparatur, Mietwagen und ggf. Wertminderung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Bei einem eindeutig fremdverschuldeten Unfall müssen Sie Ihre eigene Versicherung nicht informieren – die gegnerische Haftpflicht übernimmt den Schaden. Ist die Schuldfrage jedoch unklar, kann ein Anwalt prüfen, ob eine Meldung bei Ihrer Versicherung sinnvoll oder sogar notwendig ist.
Wie lange ein Gutachten dauert, hängt von vielen Faktoren ab: Ist Ihr Fahrzeug ein Sondermodell? Wie groß ist der Schaden? Müssen Ersatzteile recherchiert oder Reparaturwege verglichen werden? Ein seriöser Gutachter nimmt sich die Zeit, alle Werte korrekt zu ermitteln – denn nur ein gründliches Gutachten schützt Ihre Rechte als Geschädigte(r).

Wir helfen
deutschlandweit.
Für den direkten Weg zu Ihrem Recht steht Ihnen ein starkes Partnernetz zur Verfügung.
