Haftpflicht- oder Kaskoschaden?
- Andreas Gasze

- 27. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 28. Aug. 2025

Ein Autounfall kann schnell passieren. Doch welche Versicherung übernimmt die Kosten – die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Kaskoversicherung? Viele Fahrzeughalter sind unsicher, ob ein Schaden am eigenen Auto über Teilkasko oder Vollkasko abgesichert ist oder ob die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers greift.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
wann ein Kfz-Haftpflichtschaden vorliegt
welche Schäden die Teilkasko und die Vollkasko abdecken
welche Kosten erstattet werden – von Reparaturkosten über Wiederbeschaffungswert bis hin zu Mietwagenkosten und Gutachtergebühren
So wissen Sie genau, welche Versicherung im Schadenfall für Sie eintritt und welche Leistungen Ihnen zustehen.
Was ist ein Kfz-Haftpflichtschaden?
Ein Kfz-Haftpflichtschaden entsteht, wenn ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht und dadurch andere Personen, Fahrzeuge oder Sachen geschädigt werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt in diesem Fall die Kosten für:
Reparaturen
Heilbehandlungen
Schadensersatz
Eigene Schäden am Fahrzeug des Verursachers sind dadurch jedoch nicht abgedeckt.
Was ist ein Kasko-Schaden?
Ein Kasko-Schaden betrifft Schäden am eigenen Fahrzeug, die über die Haftpflicht hinausgehen. Dabei unterscheidet man:
Teilkasko
Deckt Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Wildunfälle.
Vollkasko
Deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Auto sowie Vandalismus.
Die Kosten trägt jeweils die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Detail
Nach einem Kfz-Haftpflichtschaden sind grundsätzlich alle Kosten zu ersetzen, die dem Geschädigten unmittelbar durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören unter anderem:
Reparaturkosten am Fahrzeug oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert
Wertminderung (merkantiler Minderwert)
Gutachterkosten für die Schadensfeststellung
Abschlepp- und Bergungskosten
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung während der Reparaturzeit
Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, ggf. Renten)
Sachschäden an mitgeführten Gegenständen (z. B. Gepäck, Kleidung)
Kurz gesagt: Alle unfallbedingten, notwendigen und nachweisbaren Schäden sind vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu erstatten.


